Neuansetzung nach umstrittenem Elfmeter
Bayer-Frauen scheitern vor DFB-Bundesgericht
DFB-Bundesgericht bestätigt Neuansetzung des Spiels Bayer Leverkusen gegen SC Freiburg
Bayer Leverkusen ist mit seinem Protest ein weiteres Mal gescheitert, nachdem das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Entscheidung des DFB-Sportgerichts unterstützt hat. Die Partie der Frauen-Bundesliga gegen den SC Freiburg, die ursprünglich am 31. August stattgefunden hatte, wird neu angesetzt.
Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, erklärte: „Das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts ist seitens des Bundesgerichts nicht zu beanstanden.“ Laut Riedmeyer sei die Aufhebung des Spielergebnisses und die Neuansetzung die richtige rechtliche Konsequenz gewesen.
Auslöser des Verfahrens: Der umstrittene Elfmeter
Der Streitfall begann mit einem Elfmeter in der 88. Spielminute. Kristin Kögel von Bayer Leverkusen schoss im ersten Versuch über das Tor. Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) ließ den Strafstoß wiederholen, da die Torhüterin des SC Freiburg vorzeitig von der Torlinie bewegt haben soll. Diese Entscheidung führte zum 3:2-Sieg von Leverkusen, doch das Sportgericht urteilte, der Wiederholungs-Elfmeter sei unrechtmäßig gewesen. In ihrem zweiten Versuch konnte Kögel den Elfmeter verwandeln.
Sicht des DFB-Bundesgerichts zum Regelverstoß
Leverkusens Lizenz-Direktor Thomas Eichin argumentierte, dass es sich hier um eine Tatsachenentscheidung handele, die nicht rückwirkend geändert werden sollte. „Wir haben die klare Haltung, dass die Tatsachen-Entscheidung, gerade in den Ligen, in denen es keinen VAR gibt, unberührt bleiben muss“, so Eichin.
Das DFB-Bundesgericht kam jedoch zu einem anderen Schluss: „Die Wiederholung eines Strafstoßes setzt gemäß Fußball-Regel 14 Nr. 2 voraus, dass die Schiedsrichterin neben der Tatsache der zu frühen Bewegung der Torhüterin ebenfalls feststellt, dass diese Bewegung die Schützin eindeutig beeinträchtigt hat. Somit hatte die Schiedsrichterin nicht alle Tatsachen ermittelt, die notwendig waren, um regelkonform die Wiederholung des Strafstoßes anzuordnen. Es lag demnach ein Regelverstoß vor. Die Unparteiische hätte daher in den Spielverlauf nicht eingreifen dürfen, sondern das Spiel durch Abstoß fortsetzen müssen“, so Riedmeyer.